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Zusammenarbeit mit Angehrigen und gesetzlichen Vertretern

 

Ein weiterer wichtiger Bestandteil liegt in der Zusammenarbeit mit den Angehörigen und den gesetzlichen Betreuern. 

 

Viele Angehörige sind sehr verunsichert in ihrem Verhalten gegenüber ihrer an demenzerkrankten Pflegebedürftigen. Dabei können einige Faktoren eine Rolle spielen. 

Zum Beispiel: 

Fehlende Kenntnisse vom Krankheitsbild Demenz, nicht wahrhaben wollen – fehlende Akzeptanz zur Krankheit – oder sie sind sich nicht bewusst, dass Demenz vorliegt oder sein könnte. 

 

Hier werden ebenfalls verschiedene Möglichkeiten und Ziele im hohen Maße an die Leistungsbereitschaft zur Erleichterung im Alltag für Angehörige bereitgestellt. Das Ziel ist es, den Angehörigen zu zeigen, dass sie nicht allein sind, einen Ansprechpartner haben, an den sie sich jederzeit wenden können, wenn Fragen oder Probleme auftreten. 

Dem Angehörigen wird die Möglichkeit gegeben, durch ein stundenweise regelmäßiges Entlastungsangebot für sich selbst Zeit zu haben, um eigene Einkäufe oder Arzttermine in aller Ruhe zu tätigen, Erholungspausen zu nutzen. 

Die Gefahr zur Vereinsamung und der Abbruch bestehender sozialer Kontakte durch ständige Präsenz zum Pflegebedürftigen/Demenzerkrankten, kann somit verringert werden. 

 

Um eine erfolgreiche Betreuung zu gewährleisten ist es wichtig Angehörige in die Arbeit zu integrieren. Dies hat den Vorteil, dass Angehörige für sich selbst Anregungen und Informationen sammeln können, für den Erkrankten mehr Verständnis aufbringen und gleichzeitig sich von der Qualität der Arbeit vor Ort überzeugen können. Darauf aufbauend wird eine vertrauensvolle Basis geschaffen.