Grundsätzlich werden alle Personen ab Pflegegrad 1 aufgenommen
Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Alleinlebende Senioren, welche gern Unterhaltung und
Beschäftigung suchen
Bettlägerige Menschen können nicht aufgenommen werden.