Grundsätzlich werden alle Personen ab Pflegegrad 1 aufgenommen

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen

Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Alleinlebende Senioren, welche gern Unterhaltung und 

Beschäftigung suchen

 

Bettlägerige Menschen können nicht aufgenommen werden.